Anmerkungen zum Testbetrieb
Auf diesen Seiten findet ihr das neue System für die Bereitstellung der Sitzungsunterlagen des Studierendenrates
der Universität Heidelberg.
Das Menü gliedert sich in 4 verschiedene Punkte. Auf der Index-Seite findet ihr alle eingereichten
aber noch nicht bearbeiteten Anträge. Auf den folgenden zwei Unterseiten "Analoge Unterlagen" und "Digitale Unterlagen"
findet ihr zum einen die klassische PDF-Ansicht für die Sitzungsunterlagen, sowie eine Website-Ansicht.
Bei dem letzten Menüpunkt handelt es sich um das Formular zum Einreichen neuer Anträge. Die Auswahlmöglichkeit
für Finanzanträge fehlt aktuell noch. Bitte verwendet dafür bis auf Weiteres das bisherige Word-Dokument.
Schickt Fehlermeldungen und Anmerkungen bitte an die StuRa-Mailadresse des Präsidiums.
Anträge – eingereicht, aber noch nicht auf der Tagesordnung
Positionierung: Auflösung des VSB - Büro für Studienplatztausch
Antragstext:
Der StuRa beschließt die ReferentInnen des Referats für hochschulpolitische Vernetzung zu bevollmächtigen, auf der Mitgliederversammlung des Büros für Studienplatztausch (vsb) am 28. Februar 2026 in Darmstadt für eine ordnungsgemäße und rechtssichere Auflösung des Vereins zu stimmen.
Antragsbegründung:
Uns hat die Nachricht erreicht, dass der VSB - Büro für Studienplatztausch eine Auflösung des Vereins anstrebt. Folgende Gründen wurden uns genannt:
- Zunehmende Einschränkung und Verbote des Studienplatztausches durch Hochschulen
- Fehlende Kooperationsbereitschaft der Hochschulverwaltungen
- Rechtliche Durchsetzung kaum realistisch
- Fehlender politischer Rückhalt
- Wirtschaftliche Untragbarkeit des Vereinsbetriebs
Da die MV in der vorlesungsfreien Zeit stattfindet, eine Mindestanzahl von Mitgliedern für die Beschlussfähigkeit der MV notwendig ist und eine Mitgliedschaft in einem disfunktionalem (sich auflösenden Verein) nicht im Sinne der VS sein kann, würde das Referat für hochschulpolitische Vernetzung eine Aufnahme auf die TO, sowie die dringliche Behandlung des Antrags beantragen.
Diskussion: Designierten Landtagsabgeordneten Florian Kollmann in den StuRa einladen
Antragstext:
Der StuRa diskutiert darüber, ob der designierte Landtagsabgeordnete für Heidelberg, Florian Kollmann (Bündnis 90/Die Grünen), in den StuRa eingeladen werden soll, wie ein Besuch ablaufen könnte und was die Themen sein könnten.
Antragsbegründung:
Am 08.03.2026 fand in Baden-Württemberg die Wahl zum 18. Landtag statt. Nach dem vorläufigen Endergebnis wird der Wahlkreis Heidelberg mit Florian Kollmann (Bündnis 90/Die Grünen) zukünftig einen neuen Wahlkreisabgeordneten haben. Die konstituierende Sitzung des Landtags ist für den 12.05.2026 geplant.
Der StuRa hat nun die Gelegenheit, frühzeitig mit dem neuen Wahlkreisabgeordneten ins Gespräch zu kommen und ihm gegenüber die Anliegen vorzubringen, die die Studierendenschaft aktuell landespolitisch am meisten beschäftigen. Da Florian Kollmann bereits in der Vergangenheit als parlamentarischer Berater für Hochschulpolitik für die Grüne Landtagsfraktion tätig war, ist davon auszugehen, dass er sich auch als Landtagsabgeordneter weiter mit Themen beschäftigen wird, die eine hohe Relevanz für die Studierenden in Heidelberg haben. Der StuRa sollte die Möglichkeit einer Einladung in die Sitzung nutzen, um im Sinne der Studierendenschaft nachhaltigen Einfluss auf die Landespolitik zu nehmen.
Verfahrensantrag: Diskussion und Beschluss der Themen für den Besuch der Rektorin
Antragstext:
Der StuRa berät, welche Themen beim Besuch der Rektorin im StuRa diskutiert werden sollen, und beschließt folgende Themenliste:
- …
- …
- …
etc.
Antragsbegründung:
Traditionellerweise wird die Rektorin jedes Sommersemester in den StuRa eingeladen, um mit den StuRa-Mitgliedern über die drängendsten Themen für Universität und Studierendenschaft zu diskutieren. Der StuRa sollte sich bereits im Voraus Gedanken darüber machen, welche Themen angesprochen werden sollen, damit die Rektorin über diese informiert werden und sich entsprechend vorbereiten kann.
Diskussion: Rücksprache zum Termin der Urabstimmung, StuRa-Wahl & Fachschaftsratswahlen im SoSe 2026
Antragstext:
Die Universität hat den Termin für die Senatswahl im Mitteilungsblatt der Rektorin vom 16.03 verkündet.Es ist: von Dienstag, 09. Juni 2026, 11:00 Uhr bis Montag, 15. Juni 2026, 11:00 Uhr.
Es steht zur Debatte, ob wir unseren Termin für die StuRa-Wahl, Urabstimmung und FSR-Wahlen anpassen (bereits besprochen wurde 23.06. 10 Uhr - 30.06. 16 Uhr).
Es folgen einige Argumente für und gegen die Zusammenlegung:
pro-Zusammenlegung:
- alle Wahlen gleichzeitig
- Studis müssen nur ein mal wählen
- nur eine Wahlkampfphase
- weniger Aufwand für Listen
- bekanntes Prozedere → wird Studis nicht verwirren
contra-Zusammenlegung:
- klare Trennung unserer und Uniwahlen
- wir geben nicht der Uni nach
- Senatswahlprogramm könnte sonst andere Wahlen & die Urabstimmung beeinflussen
- länger Zeit für Urversammlung & Listenaufstellung
Antragsbegründung:
die Wahlordnung fordert eine Rücksprache zwischen WaKo und StuRa zum Wahltermin. (§8 IV)
Satzungsänderung: Wahlordnung
Antragstext:
§34 Absätze 2-4 werden neu gefasst:
(2): 1Jede*r Wähler*in stimmt für jede*n Kandidat*in mit ja, nein oder Enthaltung ab. 2Ein*e Kandidat*in gilt als gewählt, wenn er*sie mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen erhält.
(3): 1Kandidat*innen auf Plätze der Schlichtungskommission benötigen für ihre Wahl eine Zweidrittelmehrheit. 2Gewählt ist, wer eine Zweidrittelmehrheit an Ja-Stimmen erhält.
(4): 1Werden mehr Kandidat*innen gewählt als Plätze zu besetzen sind, entscheidet das absteigendeVerhältnis der Ja-Stimmen zu Nein-Stimmen. 2Bei Gleichheit entscheidet zunächst das höhere Verhältnis an Ja-Stimmen zu Nein-Stimmen und Enthaltungen, dann das Los.
Antragsbegründung:
Aktuell ist §34 sehr umständlich formuliert, schwer zu lesen, und erzeugt ein mehrstufiges System, wo bei zu vielen Kandidaturen auf Ja/Nein/Enthaltung verzichtet wird, und somit keine Sicherheit gegeben ist, das gewählte Personen die Zustimmung der notwendigen Mehrheit des StuRas haben. Bei der SchliKo wurde dieses Problem vorhergesehen, und der ehemalige Absatz 4 hat dafür die Abstufung nach Ja-Stimmen genutzt.
Ich sehe keinen Grund, dass die Systeme für SchliKo und andere Kandidaturen verschieden sein sollten.
Das von mir vorgeschlagene Verfahren nutzt ein System ähnlich zu dem für Finanzmittel, bei mehr bewilligten Anträgen als vorhandenen Mitteln.
Es ist einfacher immer mit Ja/Nein/Enthaltung abzustimmen. dies hat noch 2 Vorteile:
- Es ist immer garantiert, dass gewählte Personen die geforderte Mehrheit erreichen.
- der StuRa kann selbst bei mehr Kandidaturen als Plätzen entscheiden, Plätze unbesetzt zu lassen
statt Abstufung nach Ja-Stimmen und bei Gleichheit weniger Nein-Stimmen schlage ich Abstufung nach Verhältniss der Ja zu Nein Stimmen bzw. Ja zu Nein und Enthaltung vor, da dies zwischen Wahlen mit unterschiedlicher Beteiligung vergleichbar ist (bei gleicher Wahlbeteiligung ist das Ergebnis nicht identisch zum alten System, da dieses effektiv zuerst nach dem Verhältniss der Ja-Stimmen zu Nein und Enthaltungen filtert, und nur bei Gleichheit davon das Verhältnis der Ja zu Nein-Stimmen nutzt. dies erscheint mir eher unlogisch).
Synopse:
| Bisheriger Text | Neuer Text |
|---|---|
(2) 1Kandidieren für eine begrenzte Anzahl an Plätzen mehr Kandidat*innen als Plätze zubesetzen sind, hat jede*r Wähler*in so viele Stimmen, wie Sitze zu besetzen sind. 2Kumulierenist nicht zulässig. 3Die Kandidat*innen, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen, erhaltenin absteigender Reihenfolge der Stimmenzahl einen Platz. 4Erhalten mehrere Kandidat*innendie gleiche Anzahl an Stimmen und können sie sich nicht untereinander über die Vergabe desbetroffenen Sitzes/der betroffenen Sitze einigen, so findet eine Stichwahl zwischen diesenKandidat*innen statt. 5In dem Fall, dass vollständige Stimmengleichheit unter allenKandidaten*innen herrscht, wird die Wahl wiederholt. 6Bei erneuter Stimmengleichheitentscheidet das Los.(3) 1Gibt es eine unbegrenzte Anzahl an Plätzen zu besetzen oder gibt es für eine begrenzteAnzahl zu besetzender Plätzen weniger oder gleichviele Kandidat*innen, hat jede*r Wähler*inso viele Stimmen wie es Kandidat*innen gibt. 2Es wird mit ja, nein oder Enthaltung gestimmt.3Ein*e Kandidat*in gilt als gewählt, wenn er*sie mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen erhält.(4) 1Kandidat*innen auf Plätze der Schlichtungskommission benötigen für ihre Wahl eineZweidrittelmehrheit. 2Gewählt ist, wer eine Zweidrittelmehrheit an Ja-Stimmen erhält.3Werden mehr Kandidat*innen gewählt als Plätze zu besetzen sind, entscheidet die absteigendeReihenfolge der Ja-Stimmen. 4Bei Stimmgleichheit entscheiden zunächst die geringere Anzahlan Nein-Stimmen, dann das Los. | (2): 1Jede*r Wähler*in stimmt für jede*n Kandidat*in mit ja, nein oder Enthaltung ab. 2Ein*e Kandidat*in gilt als gewählt, wenn er*sie mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen erhält.
(3): 1Kandidat*innen auf Plätze der Schlichtungskommission benötigen für ihre Wahl eine Zweidrittelmehrheit. 2Gewählt ist, wer eine Zweidrittelmehrheit an Ja-Stimmen erhält.
(4): 1Werden mehr Kandidat*innen gewählt als Plätze zu besetzen sind, entscheidet das absteigendeVerhältnis der Ja-Stimmen zu Nein-Stimmen. 2Bei Gleichheit entscheidet zunächst das höhere Verhältnis an Ja-Stimmen zu Nein-Stimmen und Enthaltungen, dann das Los. |