Anträge – eingereicht, aber noch nicht auf der Tagesordnung

Änderungsantrag: Änderung der AEO für den NLA
Eingereicht von Sozialreferat am 12.10.2026 17:10 Uhr

Antragstext:

Der StuRa beschließt:

Der § 9a der Aufwandsentschädigungsordnung vom 4. Mai 2021, in der für diesen Paragraphen geltenden Fassung der letzten Änderung vom 4. Juni 2025, wird wie folgt neugefasst:

 

„(1) 1Die monatliche Aufwandsentschädigung des Notlagenausschusses bestimmt sich nach der Anzahl der im jeweiligen Monat amtierenden ordentlichen Wahlmitglieder:

a) ist der Ausschuss mit einer Person besetzt, erhält diese 120 Euro je Monat,

b) ist der Ausschuss mit zwei Personen besetzt, beträgt die monatliche Aufwandsentschädigung für den Ausschuss 200 Euro je Monat,

c) ist der Ausschuss mit drei Personen besetzt, beträgt die monatliche Aufwandsentschädigung für den Ausschuss 270 Euro je Monat,

d) ist der Ausschuss mit vier Personen besetzt, beträgt die monatliche Aufwandsentschädigung für den Ausschuss 320 Euro je Monat.

2Die Aufwandsentschädigung nach den Buchstaben b) bis d) wird gleichmäßig unter den ordentlichen Wahlmitgliedern aufgeteilt. 3Diese Aufteilung kann durch schriftliche Zustimmung aller ordentlichen Mitglieder geändert werden.

 

(2) 1Wahlmitglieder erhalten für einen Kalendermonat keine Aufwandsentschädigung, wenn das Mitglied an keiner Sitzung des Notlagenausschusses in diesem Monat teilgenommen hat.

 

(3) 1Nimmt ein stellvertretendes Mitglied an mindestens einer Sitzung des Notlagenausschusses in einem Kalendermonat teil, erhält dieses eine Aufwandsentschädigung in Höhe von pauschal 25 € für diesen Monat. 2Der Anspruch der ordentlichen Mitglieder bleibt hiervon unberührt, es findet keine Verrechnung statt."

 

Zudem beschließt der StuRa, dass diese Änderung rückwirkend zum 1. Juni 2026 in Kraft tritt. Ausstehende Aufwandsentschädigungen für diesen Zeitraum werden entsprechend der neuen Regelung nachgezahlt.

Antragsbegründung:

Dieser Änderungsantrag der AEO verfolgt vorrangig zwei Ziele. Erstens soll dem deutlich gestiegenen Verwaltungsaufwands des Notlagenzuschusses mit diesem Änderungsantrag Sorge getragen werden. Zweitens möchten wir den Aufwand, der durch die Abrechnung der Aufwandsentschädigungen entsteht verringern, da dieser aktuell nicht Verhältnismäßig ist.

Die bisherige pro-Fall-Abrechnung ist in der Praxis sehr kleinteilig und verursacht durch die aufwendige Dokumentation viel Arbeit für die NLA-Mitglieder beim Erstellen sowie für das Finanzteam (Referat + BfH) beim Prüfen. Die Änderung zur Pauschalisierung bei lediglicher Überprüfung, ob eine Sitzungsteilnahme stattgefunden hat – ähnlich wie die RefKonf-Teilnahme bei Referent*innen – würde diesen Prozess enorm vereinfachen.

 

Außerdem schlagen wir vor, die Entschädigung analog zur Referatsentschädigung nach der Anzahl der Mitglieder zu staffeln. Das verhindert, dass bei niedriger Besetzung unverhältnismäßig viel Geld ausgezahlt wird. Gleichzeitig wird berücksichtigt, dass bei weniger Leuten die Arbeit für den Einzelnen natürlich steigt und die verbleibenden Mitglieder entsprechend etwas mehr bekommen.

 

Die Arbeitslast im NLA ist drastisch gestiegen. Das liegt zum einen daran, dass der Ausschuss seinen Sorgfalts- und Dokumentationspflichten mittlerweile deutlich angemessener nachkommt. Zum anderen verzeichnen wir dieses Jahr deutlich mehr Anträge als bisher, was vermutlich darauf zurückzuführen ist, dass die Sozialberatung vom StuWe sowie mehrere Stellen der Uni – insbesondere D7 (Dezernat für Internationale Beziehungen) – öfter Studis an uns verweisen. In Zahlen haben wir September 2026 schon deutlich über 40 Fälle bearbeitet. Im Vergleich dazu haben wir in 2025, 2024, 2023 über das gesamte Jahr nur knapp über 30 Anträge bearbeitet.

 

Die Regelung für stellvertretende Mitglieder (pauschal 25 € ohne Verrechnung) ist die pragmatischste Lösung für den NLA. In der Praxis springen Stellvertretungen meistens dann ein, wenn ohnehin viele Sitzungen anstehen und allgemein mehr Arbeit anfällt. Die ordentlichen Mitglieder haben in diesen Monaten nicht plötzlich weniger Aufwand im Hintergrund – wie etwa die Kommunikation mit Antragsstellenden, Beratung oder das Prüfen von Anträgen –, nur weil ein stellvertretendes Mitglied eine Sitzung mit abdeckt. Daher ergibt es zusätzlich zu dem Mehraufwand, den das im Abrechnungsprozess verursachen würde, hier wenig Sinn, den ordentlichen Mitgliedern für diesen Einsatz Geld abzuziehen. Dass in den Monaten mit Stellvertretenden-Einsatz das Gesamtbudget etwas höher ausfällt, ist unserer Meinung nach hinnehmbar, angesichts der Einsparungen an Arbeitsaufwand für das Abrechnen.

 

Die Formulierung „Wahlmitglieder“ schließt die Sozialreferent*innen automatisch von der Auszahlung aus. Daher kann der somit überflüssige Absatz 6 gestrichen werden. Außerdem verwenden wir nicht mehr die veraltete Formulierung "Härtefallkommission".

 

Der Antrag wird mit rückwirkender Wirkung für den Juni 2026 gestellt, da diese notwendige Anpassung ohnehin schon damals (die erste Lesung war am 12. Mai) hätte beschlossen werden können und die Mehrarbeit und gestiegenen Fallzahlen auch da schon voll bestanden.